Pauschalentschädigung
Im Kanton Freiburg erhalten pflegende Angehörige für ihren Pflegeaufwand eine Entschädigung. Ziel dieser Pauschalentschädigung ist es, Heimeintritte von Personen zu verhindern, die zu Hause gepflegt werden können. Die betreute Person muss im gleichen Haushalt oder in der Nähe wohnen. Die Mitarbeitenden der Koordinationsstelle haben den Auftrag, die Angehörigen zu beraten sowie die Anträge und Abrechnungen zu prüfen.
Als einer der wenigen Schweizer Kantone unterstützt er pflegende Angehörige mit einer Pauschalentschädigung. Dafür wurde 2016 ein Gesetz erlassen.
Pressemitteilung vom 13. März 2024
Antragsformular
Sind Sie pflegende Angehörige, dann füllen Sie den Antrag aus. Das Team der Koordinationsstelle wird sich bei Ihnen melden und einen Termin für die Erstabklärung vereinbaren.
Abrechnungsformular
Das Abrechnungsformular können Sie hier herunterladen, direkt ausfüllen und an die Koordinationsstelle des Gesundheitsnetz Sense zurückschicken.
Kontakt
Koordinationsstelle
Gesundheitsnetz Sense
Schwarzseestrasse 5
1712 Tafers
026 505 22 82
gn.sense@hin.ch