Amtsvormundschaft Sense-Mittelland
Vormundschaftliche Massnahmen werden zum Schutz von hilfsbedürftigen Personen von der Vormundschaftsbehörde (Friedensgericht) angeordnet. Gesuche für die Errichtung eines Mandates können von den betroffenen Personen selber oder von Dritten gestellt werden. Die Grundlagen für vormundschaftliche Massnahmen sind im Schweiz. Zivilgesetzbuch ZGB geregelt. Gründe für die Errichtung von vormundschaftlichen Massnahmen können körperliche, geistige oder psychische Beeinträchtigungen sein, Suchtverhalten, Ueberforderungssituationen, Lebenskrisen, usw., die es nicht erlauben, die persönlichen Angelegenheiten selber zu erledigen. Je nach Art der vormundschaftlichen Massnahme kann die Handlungsfähigkeit der Betroffenen eingeschränkt sein.
Öffnungszeiten
Montag - Freitag
0800 - 1130 Uhr
1330 - 1700 Uhr
Adresse
Schwarzseestrasse 3
Postfach 66
1712 Tafers
Tel. 026 494 09 49
Fax 026 494 09 50
E-Mail mittelland(at)avsense.ch

